| Allgemeine Geschaeftsbedingungen |
| I.
Allgemeine Bestimmungen Die nachstehenden Bedingungen gelten fuer alle gegenwaertigen und zukuenftigen Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Mediapoint und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden die Mediapoint nicht ausdruecklich schriftlich anerkennt sind fuer Mediapoint ausdruecklich unverbindlich, auch wenn Mediapoint dem Kunden nicht ausdruecklich widerspricht. Spaetestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder einer Teillieferung oder einer Leistung gelten meine Bedingungen als angenommen. II. Angebot
und Vertragsabschluss Alle Angebote sind hinsichtlich Preise, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend bei Abschluessen, deren Erfuellung in mehreren Lieferungen erfolgt, gilt jede Lieferung als besonderes Geschaeft. III. Preise
und Zahlung 1. Angebotene Preise sind nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestaetigung oder der Rechnung schriftlich zugesagt worden sind. Saemtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken ab Lager Zuerich ausschliesslich Versand und Verpackung, wenn nichts anderes angegeben bzw. vereinbart wurde. Allfaellige Preisangaben in Fremdwaehrungen dienen als unverbindliche Richtpreise die Kursschwankungen unterliegen koennen. Grundsaetzlich gilt der angebene Preis in Schweizer Franken. 2. Alle Zahlungen erfolgen bar, durch Check, Ueberweisung oder Nachnahme, Skonto wird nicht gewaehrt. 3. Bei Zahlugsverzug ist Mediapoint berechtigt Verzugszinsen in Hoehe von 2% zu berechnen. 4. Der Kunde kann gegenueber meinen Anspruechen mit Gegenanspruechen nur aufrechnen wenn die Forderung unbestritten oder rechtskraeftig festgestellt ist. 5. Werden bei dem Kunden Zwangsvollstreckungsmassnahmen eingeleitet, wird das Konkurs- oder Vergleichsverfahren eroeffnet, oder hat der Kunde seine Zahlungen eingestellt, so werden etwaige Zahlungszielvereinbarungen hinfaellig. Mediapoint kann dann Erfuellung verlangen, aber auch den Ruecktritt von dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vertraegen erklaeren oder Schadensersatz wegen nichterfuellung verlangen. IV. Lieferung
und Versand 1. Mediapoint ist bemueht angegebene Lieferfristen einzuhalten, diese Angaben sind jedoch unverbindlich. 2. Lieferverzoegerung aufgrund hoeherer Gewalt sowie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstoerungen und behoerdliche Anordnungen hat Mediapoint nicht zu vertreten. Wird die Leistung aufgrund der oben genannten Umstaende unmoeglich, wird Mediapoint von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzoegerung laenger als einen Monat dauert, ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurueck zu treten. 3. Wenn Mediapoint berechtigt ist vom Vertrag zurueck zu treten, und von diesem Recht Gebrauch macht, kann Mediapoint fuer anfallende Kosten eine Schadenersatzzahlung von 20% des Kaufpreises verlangen, ohne den Schaden im einzelnen zu spezifizieren. V. Eigentumsvorbehalt 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Vollstaendigen Befriedigung saemtlicher Ansprueche gegenueber Mediapoint, aus der Geschaeftsverbindung bis zur endgueltigen Einloesung von Checks sowie bis zur Unwiderruflichkeit von Lastschriften das Eigentum der Mediapoint. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung fuer die Saldoforderungen der Mediapoint. 2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewoehnlichen Geschaeftsverkehr zu seinen normalen Geschaeftsbedingungen veraeussern, vorausgesetzt, dass die Vorderungen aus der Weiterveraeusserungen zugunsten von Mediapoint uebergeht. Der Kunde tritt diese Forderungen bereits jetzt an Mediapoint ab. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von Mediapoint gelieferten Waren veraeussert, so steht der Mediapoint an der Abtretung gemaess den vorstehenden Bedingungen ein im Verhaeltnis zum Fakturenwert der Vorbehaltsware zum Fakturenwert der Weiterveraeusserung entsprechen- der Bruchteil der jeweiligen Kaufpreisvorderung zu. 3. Zu anderen Verfuegungen als in Ziffer 2 genannten Verfuegungen ist der Kunde nicht berechtigt. 4. Wird die Vorbehaltsware zur Erfuellung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet oder speichert der Kunde Daten auf von mitgelieferte eigentumsvorbehaltene Datentraeger, gelten die Punkte des Abschnittes V. entsprechend. VI. Beanstandung
und Gewaehrleistung 1. Etwaige Maengel der Lieferung hat der Kunde unverzueglich, spaetestens aber innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware der Mediapoint schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Maengel, d. h. solche die auch bei sorgfaeltiger Pruefung nicht sofort feststellbar sind, sind unverzueglich nach der Aufdeckung zu ruegen. 2. Aenderung in Konstruktion oder Ausfuehrungen entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik. Aenderungen die Mediapoit oder Zulieferer der Mediapoint nach Vertragsabschluss vornehmen und welche die Funktionsfaehigkeit des Liefergegenstandes nicht beeintraechtigen , berechtigen nicht zur Ruege. 3. Gewaehrleistungsansprueche snd ausgeschlossen, wenn die Ware, obwohl vom Kunden entdeckt worden ist, nicht rechtzeitig angezeigt worden ist oder ganz oder teilweise weiterveraeussert oder in Bearbeitung oder in Gebrauch genommen worden ist. Gleiches gilt wenn aufgetretene Maengel durch Bedienungsfehler entstanden sind oder durch unsachgemaesse Lagerung oder Benutzung der Ware. bzw. wenn eine von Mediapoint nicht autorisierte Dritte Reperaturen oder irgendwelche veraenderungen am Geraet vorgenommen haben. Dies gilt insbesondere auch bei Erweiterungen oder Umbauten von PCs. Ausgeschlossen sind ebenso Schaeden, die durch Mediapoint nicht zu vertreten sind, wie Umwelteinfluesse, Feutigkeit, Stromschlag, Staub, u.a. 4. Fuer eventuell mitgelieferte Software, Systembeschreibungen und Handbuecher wird grundsaetzlich keine Gewaehrleistung uebernommen. Dies gilt ebenfalls fuer fuer Daten und Datentraegern aller Art, auch dann, wenn sie sich auf Datentraegern Dritter befunden haben. 5. Verschleisserscheinungen loesen keine Gewaehrleistung aus. 6. Bei berechtigter Maengelruege erfolgt nach Wahl der Mediapoint Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wenn drei Nachbesserungen der beanstandeten Ware nicht erfolgreich waren, steht dem Kunden nach seiner Wahl das Recht zu, Rueckgaengigmachen des Vertrages oder angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Andere Rechte stehen dem Kunden nicht zu, insbesondere keine Schadenersatzansprueche einschliesslich Verzugs- und Maengelfogeschaeden, es sei denn dass Mediapoint grob fahrlaessig oder vorsaetzlich gehandelt hat. In diesem Fall ist die Haftung der Mediapoint auf den Wert der Lieferung beschraenkt. 7. Andere als in Ziffer 6 genannten Rechte stehen dem Kunden nicht zu. 8. Die Gewaehrleistungsfirst fuer jedes einzelne Produkt betraegt –wenn nichts anderes angegeben- 6 Monate ab Verkaufsdaum bzw. Uebergabe an den Kunden. Dies gilt ebenfalls fuer Komplettgeraete mit div. Einzelkomponenten. Eventuelle Verlaengerungen der Garantiezeit durch den Hersteller bleiben hiervon unberuehrt. Um einen Gewaehrleistungsanspruch geltend zu machen, ist es erforderlich, dem Defektteil eine detaillierte Fehlerbeschreibung mit Angabe der Seriennummer und einer Kopie der Rechnung mit dem das Geraet geliefert wurde bezufuegen, und an Mediapoint zurueckzusenden. Das Transportrisiko fuer Hin- und Ruecktransport traegt traegt in jedem Fall der Kunde. Ersetzte Teile werden das Eigentum der Mediapoint. Durch die Gewaehrleistung treten keine neuen Geaehrfristen in Lauf8a. Fuer SmartCard´s jeglicher Art (Pay-TV Karten, Blanko Memory Karten und OS-Karten) und deren Funktionsweise und Sendezeiten uebernehmen wir grundsaetzlich keine Garantie oder Haftung. Die gilt auch fuer Pay-TV Anbieter-Konkurs oder andere Begebenheiten. Rueckgabe und Umtausch sind grundaetzlich ausgeschlossen. Smartcards sind sensible "Kleinstcomputer" und sollten nur durch Fachpersonal bearbeitet werden. 9. Bei ungerechtfertiger Maengelruege schuldet der Kunde eine Testpauschale in Hoehe von sFr. 80.- 10. Der Versand erfolgt nach Wahl von Mediapoint ab Lager auf Rechnung des Kunden und selbst dann dann auf seine Gefahr wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Beanstandungen wegen Transportschaeden hat der Kunde unmittelbar, innerhalb der dazu vorgesehenen Zeit, gegenueber dem Transportfuehrer geltend zu machen. 11. Der Verkaeufer traegt haftet in keinem Fall fuer Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter. 12. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollstaendigen Befriedigung meiner. 13. Sollte die Ware wegen nichtgefallen oder Falschbestellung rueckgegeben werden, so erhaelt der Kunde einen Warengutschein der bei Mediapoint eingeloest werden kann. Sollte der Kunde eine rueckerstattung des bezahlten Betrages als Bar oder Chek wuenschen, so berechnet Mediapoint eine 30% Stornopauschale des Warenwertes. Die Stornopauschale setzt sich aus den Stornierungskosten und den Kosten fuer ein nicht mehr als neu zu verkaufendes Geraet zusammen. Die Voraussetzung fuer die Rueckgabe ist die original verpacket und mangelfreie Ruecklieferung der Ware. Das gilt insbesondere auf die Originalverpackung, welche weder beschaedigt noch beschrieben oder sonst von ihrem Originalzustand abweichen daf. VII. Erfuellungsort
und Gerichtsstand 1. Erfuellungsort fuer die Lieferungen und Leistungen der Mediapoint ist Zuerich, Schweiz. Dies gilt auch fuer Verpflichtungen des Kunden einschliesslich Zahlung. 2. Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten ist Zuerich. 3. Es gilt das Recht der Schweiz. Dies gilt auch dann wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat oder wenn die Lieferung ins Ausland folgt. 4. Aenderungen und Ergaenzungen dieser Allgemeinen Geschaeftsbedingungen beduerfen zu ihrer Wirksamkeit grundsaetzlich der Schriftform. VIII. Umdeutung
ungueltiger Bestimmungen Sollte ein Punkt dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird der Bestand der uebrigen Punkte hierdurch nicht beruehrt sein. Die Unwirksamkeitsbestimmungen sind durch gueltige Bestimmungen zu ersetzen, die den urspruenglichen Punkten am naechsten kommen. IX. Kundendaten
und Datenschutz Mediapoint ist berechtigt, die bezueglich Geschaeftsverbindung oder in Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten ueber den Kaeufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne schweizerischen Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.
I. Zusatz Saemmtliche
Seiteninhalte inklusive der Bilder sind Eigentum der mediapoint Schweiz
und NICHT frei verfuegbar. I. Zusatz (Preisausschreiben - Wettbewerb) Dem Teilnehmer des Preisauschreibens steht es frei, sich aus dem Preisausschreiben abzumelden. Dies kann erper Mail, Fax oder Brief tun.
_ Versandkosten Versandkosten per Nachnahme innerhalb Schweiz / FL: CHF. 19.90 Versandkosten per Vorausbezahlung innerhalb Schweiz / FL: CHF. 5.- Versandkosten
Ausland Vorauszahlung mediapoint 15. Maerz 2012 |